Änderungen der Außenhandelsstatistik
Anpassungen ab 2022: Art des Geschäfts und Änderungen bei Intrastatmeldungen
Das Statistische Bundesamt hat eine Publikation veröffentlicht, welche die sich daraus für auskunftspflichtige Unternehmen ergebenden Änderungen zusammenfasst. Demnach gilt ab dem 1.1.2022 eine neue Liste der Arten des Geschäfts (AdG). Zudem ist ab dem Berichtsmonat Januar 2022 in der Intrahandelsstatistik bei Versendungen in andere EU-Mitgliedstaaten das Ursprungsland der exportierten Ware verpflichtend anzumelden. Gleiches gilt für die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Handelspartners im Einfuhrmitgliedstaat.
Themen
- Art des Geschäfts
- Intrastatmeldungen
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Handelspartners
- Ursprungsland und Warenabgangsland
Art des Geschäfts:
Vorgesehen ist, dass die neuen Arten des Geschäfts (AdGs) in Zollanmeldungen ab Januar 2022 und in den Meldungen zur Intrahandelsstatistik ab dem Berichtsmonat Januar 2022 gemeldet werden.
Die neuen Geschäftsarten müssen im Menüpunkt 8.33.8 Art des Geschäftes eingetragen werden. Dann werden diese im Menüpunkt 8.44.1 Auftragsarts im Feld „Art des Geschäftes“ zur zolltechnischen Auftragsart zugeordneten.
Außerdem wird im Menü 1.1.168 Kundeninformation allgemein der Kundentyp ausgewählt (P – Privatperson oder U – Unternehmen).
Einzelne AdGs wurden neu definiert beziehungsweise auf mehrere Arten des Geschäfts aufgeteilt. Andere bestehende AdGs wurden zusammengefasst zu einer neuen Art des Geschäfts.
Das nächste Release steht Ihnen ab 20.12.2021 zur Verfügung.
Die neuen Arten des Geschäfts 11 und 12 (Kaufgeschäfte)
Die derzeitige Art des Geschäfts 11 für einen endgültigen Kauf/Verkauf splittet sich in die Varianten 11 und 12 auf, je nachdem, ob ein Unternehmen (B2B) oder private Verbraucher (B2C) involviert ist.
Art des Geschäftes (alt) bis einschlis. Dezember 2021 |
Art des Geschäftes (neu) ab Januar 2022 |
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11 – Endgültiger Kauf / Verkauf | 11 – Endgültiger Kauf / Verkauf (B2B) |
12 – Direkter Handel mit/durch private Verbraucher (B2C) |
Die bisherige Codierung 12 für Ansichts- oder Probesendungen, Sendungen mit Rückgaberecht und Kommissionsgeschäfte wird differenziert in die neuen Codierungen 31 und 32. Die bisherigen Codierungen 31 und 32 gehen in die Codierung 34 über.
Art des Geschäftes (alt) bis einschlis. Dezember 2021 |
Art des Geschäftes (neu) ab Januar 2022 |
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12 – Ansichts- oder Probesendungen, Sendungen mit Rückgaberecht und Kommissionsgeschäfte |
31 – Beförderungen in/aus ein(em) Lager (ausgenommen Auslieferungs- und Konsignationslager, sowie Kommissionsgeschäfte) |
32 – Ansichts- oder Probesendungen (einschließlich Auslieferungs- und Konsignationslager, sowie Kommissionsgeschäfte) |
Weitere AdG nach EBS-DVO i. V. m. AHStatDV, gültig ab Berichtsmonat Januar 2022
Nummer | Art des Geschäfts |
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Rücksendung und unentgeltliche Ersatzlieferung von Waren, die bereits erfasst wurden | |
21 | Rücksendung von Waren |
22 | Ersatz für zurückgesandte Waren |
23 | Ersatz (z.B. wegen Garantie) für nicht zurückgesandte Waren |
Geschäfte mit geplanter Eigentumsübertragung oder Geschäfte mit Eigentumsübertragung ohne finanzielle Gegenleistung | |
31 | Beförderungen in/aus ein(em) Lager (ausgenommen Auslieferungs- und Konsignationslager, sowie Kommissionsgeschäfte) |
32 | Ansichts- oder Probesendungen (einschließlich Auslieferungs- und Konsignationslager, sowie Kommissionsgeschäfte) |
33 | Finanzierungsleasing (Mietkauf) |
34 | Geschäfte mit Eigentumsübertragung ohne finanzielle Gegenleistung, einschließlich Tauschhandel |
Geschäfte zur Lohnveredelung (ohne Eigentumsübertragung) | |
41 | Waren, die voraussichtlich in das ursprüngliche Ausfuhrland zurückgelangen |
42 | Waren, die voraussichtlich nicht in das ursprüngliche Ausfuhrland zurückgelangen |
Geschäfte nach der Lohnveredelung (ohne Eigentumsübertragung) | |
51 | Waren, die in das ursprüngliche Ausfuhrland zurückgelangen |
52 | Waren, die in das ursprüngliche Ausfuhrland zurückgelangen |
Spezielle, für nationale Zwecke erfasste Geschäfte – nach AHStatDV – Nur für den Extrahandel | |
67 | Warensendung zur oder nach Reparatur |
68 | Zolllagerverkehr für ausländische Rechnung |
69 | Sonstige vorübergehende Warenverkehre bis einschließlich 24 Monate und andere von der statistischen Anmeldung befreite |
Geschäfte zur bzw. nach der Zollabfertigung (ohne Eigentumsübertragung, betrifft Waren in Quasi-Einfuhr oder -Ausfuhr) | |
71 | Überführung von Waren in den zollrechtlich freien Verkehr in einem Mitgliedstaat mit anschließender Ausfuhr in einen anderen Mitgliedstaat |
72 | Verbringung von Waren aus einem Mitgliedstaat in einen anderen Mitgliedstaat zur Überführung der Waren in das Ausfuhrverfahren |
81 | Geschäfte mit Lieferung von Baumaterial und technischen Ausrüstungen im Rahmen von Hoch- oder Tiefbauarbeiten als Teil eines Generalvertrags, bei denen keine einzelnen Waren in Rechnung gestellt werden, sondern eine einzige Rechnung über den Gesamtwert des Vertrags ausgestellt wird |
Andere Geschäfte, die sich den anderen Codes nicht zuordnen lassen | |
91 | Miete, Leihe und Operate Leasing über mehr als 24 Monate |
99 | Sonstige Warenverkehre, nicht anderweitig erfasst |
Intrastatmeldungen
Neben den Arten des Geschäfts werden ab 1. Januar 2022 zwei zusätzliche Felder in den Intrastatmeldungen verpflichtend:
- Das Ursprungsland der Ware
- Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID-Nr.) des Empfängers
Durch die Angabe der USt-ID-Nr. ist keine Zusammenfassung der Meldung über verschiedene Geschäftspartner hinweg mehr möglich. In der Regel dürfte der Umfang der Meldungen daher deutlich zunehmen. In besonderen Konstellationen, z. B. bei Reihen- bzw. Dreiecksgeschäften oder privaten Empfängern, kann es vorkommen, dass die USt-ID-Nr. des Empfängers besonders codiert werden muss.
Beispiel:
Als Beispiel zur Veranschaulichung sei angenommen, dass das Unternehmen A in einem Berichtsmonat die folgenden sechs Exporte nach Frankreich durchführt.
bis einschlis. Dezember 2021
Derzeit ist es dem Unternehmen A erlaubt, die Transaktionen 2 und 3, sowie die Transaktionen 5 und 6 in jeweils einer Position zusammenzufassen. Die Intrastat-Versendungsmeldung für Bestimmungsmitgliedstaat Frankreich umfasst entsprechend die folgenden vier Positionen (die abgebildeten Merkmale dienen lediglich als Beispiel. Darüber hinaus müssen weitere Merkmale in einer Intrastat-Versendungsmeldung angegeben werden):
ab Januar 2022
Von Berichtsmonat Januar 2022 an kann das Unternehmen A keine der sechs Transaktionen in einer Position zusammenfassen, da das Ursprungsland in Transaktion 2 vom Ursprungsland in Transaktion 3 verschieden ist, und da die Transaktionen 5 und 6 unterschiedliche USt-ID-Nr. des französischen Handelspartners aufweisen. Entsprechend muss Unternehmen A sechs anstelle von bisher vier Positionen in seiner Intrastat-Versendungsmeldung anmelden.
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Handelspartners
Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Warenempfängers wird bei Versendungen in einen anderen EU-Mitgliedstaat ebenfalls verpflichtend. Bisher ist dies auch schon freiwillig möglich. Hintergrund ist auch hier der Austausch der Versendungsdaten zwischen den Mitgliedsstaaten. Über die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer können die Daten empfangenden Mitgliedsstaaten die Datensätze den importierenden Unternehmen zuordnen.
Konkret anzugeben ist die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Unternehmens, das im Bestimmungsland den Erwerb zur Besteuerung erklärt.
Ursprungsland und Warenabgangsland
Ursprungsland:
- Zusatzdaten der Auftragsposition
- Partiestammdaten
- Chargenstammdaten
- Charge: Lieferant -> Lieferantenstamm Feld: URSPRLNDART Ursprungsland (Artikel)
- Anerkennungsnummern: Stammdaten der Anerkennungsnummer, bzw. Kundenstamm zur Anerkennungsnummer
- Artikelstamm
- Zollartikel vom Artikel
- Primärlieferant des Artikels
- Firmenstamm (Außer: 8.99.99.30 ARTZOLNDF Ursprungsland nicht mit Default belegen)
Warenabgangsland
Das Warenabgangsland ermittelt sich in folgender Weise:
- Auftragskopf: FALND Land Warenabgang / FA
- Abgangslager: Land aus Standort
- Vorgabe je Lieferkopf
Optional kann als Defaultwert dieser aus dem Firmenstamm bezogen werden.