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Änderungen der Außenhandelsstatistik #

Anpassungen ab 2022: Art des Geschäfts und Änderungen bei Intrastatmeldungen

Das Statistische Bundesamt hat eine Publikation veröffentlicht, welche die sich daraus für auskunftspflichtige Unternehmen ergebenden Änderungen zusammenfasst. Demnach gilt ab dem 1.1.2022 eine neue Liste der Arten des Geschäfts (AdG). Zudem ist ab dem Berichtsmonat Januar 2022 in der Intrahandelsstatistik bei Versendungen in andere EU-Mitgliedstaaten das Ursprungsland der exportierten Ware verpflichtend anzumelden. Gleiches gilt für die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Handelspartners im Einfuhrmitgliedstaat.

Themen

  1. Art des Geschäfts
  2. Intrastatmeldungen
  3. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Handelspartners
  4. Ursprungsland und Warenabgangsland

 


Art des Geschäfts:

Vorgesehen ist, dass die neuen Arten des Geschäfts (AdGs) in Zollanmeldungen ab Januar 2022 und in den Meldungen zur Intrahandelsstatistik ab dem Berichtsmonat Januar 2022 gemeldet werden.

Bei den Meldungen für das Jahr 2021 müssen daher weiterhin die alten Arten des Geschäfts genutzt werden, selbst wenn diese Meldungen im Kalenderjahr 2022 erfolgen. Dies ist insbesondere in der Intrahandelsstatistik zu berücksichtigen.

 

Die neuen Geschäftsarten müssen im Menüpunkt 8.33.8 Art des Geschäftes eingetragen werden. Dann werden diese im Menüpunkt 8.44.1 Auftragsarts im Feld „Art des Geschäftes“ zur zolltechnischen Auftragsart zugeordneten.

Außerdem wird im Menü 1.1.168 Kundeninformation allgemein der Kundentyp ausgewählt (P – Privatperson oder U – Unternehmen).

Einzelne AdGs wurden neu definiert beziehungsweise auf mehrere Arten des Geschäfts aufgeteilt. Andere bestehende AdGs wurden zusammengefasst zu einer neuen Art des Geschäfts.

Wichtig! Bitte beachten Sie, dass ein Update durchgeführt werden muss, um die Änderungen vorzunehmen.
Das nächste Release steht Ihnen ab 20.12.2021 zur Verfügung.

 

Die neuen Arten des Geschäfts 11 und 12 (Kaufgeschäfte)

Die derzeitige Art des Geschäfts 11 für einen endgültigen Kauf/Verkauf splittet sich in die Varianten 11 und 12 auf, je nachdem, ob ein Unternehmen (B2B) oder private Verbraucher (B2C) involviert ist.

Art des Geschäftes (alt)
bis einschlis. Dezember 2021
Art des Geschäftes (neu)
ab Januar 2022
11 – Endgültiger Kauf / Verkauf 11 – Endgültiger Kauf / Verkauf (B2B)
12 – Direkter Handel mit/durch private Verbraucher (B2C)

Die bisherige Codierung 12 für Ansichts- oder Probesendungen, Sendungen mit Rückgaberecht und Kommissionsgeschäfte wird differenziert in die neuen Codierungen 31 und 32. Die bisherigen Codierungen 31 und 32 gehen in die Codierung 34 über.

Art des Geschäftes (alt)
bis einschlis. Dezember 2021
Art des Geschäftes (neu)
ab Januar 2022
12 – Ansichts- oder Probesendungen,
Sendungen mit Rückgaberecht und
Kommissionsgeschäfte
31 – Beförderungen in/aus ein(em) Lager (ausgenommen Auslieferungs- und Konsignationslager, sowie Kommissionsgeschäfte)
32 – Ansichts- oder Probesendungen (einschließlich Auslieferungs- und Konsignationslager, sowie Kommissionsgeschäfte)

 

Weitere AdG nach EBS-DVO i. V. m. AHStatDV, gültig ab Berichtsmonat Januar 2022

Nummer Art des Geschäfts
Rücksendung und unentgeltliche Ersatzlieferung von Waren, die bereits erfasst wurden
21 Rücksendung von Waren
22 Ersatz für zurückgesandte Waren
23 Ersatz (z.B. wegen Garantie) für nicht zurückgesandte Waren
Geschäfte mit geplanter Eigentumsübertragung oder Geschäfte mit Eigentumsübertragung ohne finanzielle Gegenleistung
31 Beförderungen in/aus ein(em) Lager (ausgenommen Auslieferungs- und Konsignationslager, sowie Kommissionsgeschäfte)
32 Ansichts- oder Probesendungen (einschließlich Auslieferungs- und Konsignationslager, sowie Kommissionsgeschäfte)
33 Finanzierungsleasing (Mietkauf)
34 Geschäfte mit Eigentumsübertragung ohne finanzielle Gegenleistung, einschließlich Tauschhandel
Geschäfte zur Lohnveredelung (ohne Eigentumsübertragung)
41 Waren, die voraussichtlich in das ursprüngliche Ausfuhrland zurückgelangen
42 Waren, die voraussichtlich nicht in das ursprüngliche Ausfuhrland zurückgelangen
Geschäfte nach der Lohnveredelung (ohne Eigentumsübertragung)
51 Waren, die in das ursprüngliche Ausfuhrland zurückgelangen
52 Waren, die in das ursprüngliche Ausfuhrland zurückgelangen
Spezielle, für nationale Zwecke erfasste Geschäfte – nach AHStatDV – Nur für den Extrahandel
67 Warensendung zur oder nach Reparatur
68 Zolllagerverkehr für ausländische Rechnung
69 Sonstige vorübergehende Warenverkehre bis einschließlich 24 Monate und andere von der statistischen Anmeldung befreite
Geschäfte zur bzw. nach der Zollabfertigung (ohne Eigentumsübertragung, betrifft Waren in Quasi-Einfuhr oder -Ausfuhr)
71 Überführung von Waren in den zollrechtlich freien Verkehr in einem Mitgliedstaat mit anschließender Ausfuhr in einen anderen Mitgliedstaat
72 Verbringung von Waren aus einem Mitgliedstaat in einen anderen Mitgliedstaat zur Überführung der Waren in das Ausfuhrverfahren
81 Geschäfte mit Lieferung von Baumaterial und technischen Ausrüstungen im Rahmen von Hoch- oder Tiefbauarbeiten als Teil eines Generalvertrags, bei denen keine einzelnen Waren in Rechnung gestellt werden, sondern eine einzige Rechnung über den Gesamtwert des Vertrags ausgestellt wird
Andere Geschäfte, die sich den anderen Codes nicht zuordnen lassen
91 Miete, Leihe und Operate Leasing über mehr als 24 Monate
99 Sonstige Warenverkehre, nicht anderweitig erfasst

 


Intrastatmeldungen

Neben den Arten des Geschäfts werden ab 1. Januar 2022 zwei zusätzliche Felder in den Intrastatmeldungen verpflichtend:

  • Das Ursprungsland der Ware
  • Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID-Nr.) des Empfängers

Durch die Angabe der USt-ID-Nr. ist keine Zusammenfassung der Meldung über verschiedene Geschäftspartner hinweg mehr möglich. In der Regel dürfte der Umfang der Meldungen daher deutlich zunehmen. In besonderen Konstellationen, z. B. bei Reihen- bzw. Dreiecksgeschäften oder privaten Empfängern, kann es vorkommen, dass die USt-ID-Nr. des Empfängers besonders codiert werden muss.

Beispiel:

Als Beispiel zur Veranschaulichung sei angenommen, dass das Unternehmen A in einem Berichtsmonat die folgenden sechs Exporte nach Frankreich durchführt.

bis einschlis. Dezember 2021

Derzeit ist es dem Unternehmen A erlaubt, die Transaktionen 2 und 3, sowie die Transaktionen 5 und 6 in jeweils einer Position zusammenzufassen. Die Intrastat-Versendungsmeldung für Bestimmungsmitgliedstaat Frankreich umfasst entsprechend die folgenden vier Positionen (die abgebildeten Merkmale dienen lediglich als Beispiel. Darüber hinaus müssen weitere Merkmale in einer Intrastat-Versendungsmeldung angegeben werden):

ab Januar 2022

Von Berichtsmonat Januar 2022 an kann das Unternehmen A keine der sechs Transaktionen in einer Position zusammenfassen, da das Ursprungsland in Transaktion 2 vom Ursprungsland in Transaktion 3 verschieden ist, und da die Transaktionen 5 und 6 unterschiedliche USt-ID-Nr. des französischen Handelspartners aufweisen. Entsprechend muss Unternehmen A sechs anstelle von bisher vier Positionen in seiner Intrastat-Versendungsmeldung anmelden.

 


Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Handelspartners

Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Warenempfängers wird bei Versendungen in einen anderen EU-Mitgliedstaat ebenfalls verpflichtend. Bisher ist dies auch schon freiwillig möglich. Hintergrund ist auch hier der Austausch der Versendungsdaten zwischen den Mitgliedsstaaten. Über die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer können die Daten empfangenden Mitgliedsstaaten die Datensätze den importierenden Unternehmen zuordnen.

Konkret anzugeben ist die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Unternehmens, das im Bestimmungsland den Erwerb zur Besteuerung erklärt.

 


Ursprungsland und Warenabgangsland

Ursprungsland:

  • Zusatzdaten der Auftragsposition
  • Partiestammdaten
  • Chargenstammdaten
  • Charge: Lieferant -> Lieferantenstamm Feld: URSPRLNDART Ursprungsland (Artikel)
  • Anerkennungsnummern: Stammdaten der Anerkennungsnummer, bzw. Kundenstamm zur Anerkennungsnummer
  • Artikelstamm
  • Zollartikel vom Artikel
  • Primärlieferant des Artikels
  • Firmenstamm (Außer: 8.99.99.30 ARTZOLNDF Ursprungsland nicht mit Default belegen)

 

Warenabgangsland

Das Warenabgangsland ermittelt sich in folgender Weise:

  • Auftragskopf: FALND Land Warenabgang / FA
  • Abgangslager: Land aus Standort
  • Vorgabe je Lieferkopf

 
Optional kann als Defaultwert dieser aus dem Firmenstamm bezogen werden.

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