Lizenz
IV Das Lizenzrecht an der globalerp-Software
Mit der durch die Firma globalerp.de gmbh als Lizenzgeber bereitgestellten Lizenz erhält der Kunde als Lizenznehmer keine Eigentumsrechte an der Software, den Datenträgern, den Handbüchern oder den sonstigen Unterlagen. Der Lizenzgeber räumt dem Lizenznehmer ein auf die Vertragsdauer befristetes, nicht ausschließliches und nicht auf Dritte übertragbares Recht zur Nutzung der Software auf einem Rechnersystem des Kunden ein.
Eine weitergehende Nutzung, insbesondere eine Mehrfachnutzung, bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und Zustimmung des Lizenzgebers.
Das Anfertigen von Kopien, Abschriften oder Vervielfältigungen von überlassenen Unterlagen bzw. Daten ist ausgeschlossen. Überlassene Software und Dokumentationen sind nach dem Vertragsende unaufgefordert auf eigene Kosten und Gefahr an den Lizenzgeber zurückzugeben.
Dem Lizenznehmer ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers untersagt:
a) die Software an Dritte weiterzugeben oder ihre Weitergabe an Dritte zu ermöglichen;
b) die Software zu vervielfältigen;
c) die Software oder Programmbeschreibung zu benutzen, um das gleiche oder ein im wesentlichen gleichartiges Programm oder eine Programmbeschreibung dieses Programmes zu erzeugen;
d) die Software zum Zwecke des Verkaufs, der Untervermietung oder Lizenzvergabe anzubieten oder zu verkaufen, einzuführen, auszuführen, zu vermieten oder unterzuvermieten.
Der Lizenznehmer steht dafür ein, dass seine Mitarbeiter oder Dritte, die Zugang zur Software aus Gründen der Wartung und Pflege haben müssen, die sich aus dem Lizenzabkommen ergebenden Pflichten, insbesondere das Verbot der Vervielfältigung und Weitergabe ebenfalls, einhalten.
Der Lizenznehmer steht dafür ein, dass seine Mitarbeiter oder Dritte, die Zugang zur Software aus Gründen der Wartung und Pflege haben müssen, die sich aus dem Lizenzabkommen ergebenden Pflichten, insbesondere das Verbot der Vervielfältigung und Weitergabe ebenfalls einhalten. Für jede Zuwiderhandlung wird eine verschuldensunabhängige Vertragsstrafe in Höhe von 5.000,00 € je Einzelfall vereinbart. Bei dauerhaften Verstößen gilt jeder Kalendermonat, in dem der Verstoß ganz oder teilweise vorliegt, als Einzelfall. Die Einrede des Fortsetzungszusammenhangs ist ausgeschlossen. Die Vertragsstrafe hat keinen Einfluss auf andere Ansprüche von der globalerp.de gmbh.
Hamburg 2018
globalerp.de gmbh
Hinweise zu verwendeten Fremdprodukten:
Wir nutzen nun „;Font Awesome“;. Somit gilt:
Alle Dateien in layout/default/fonts/fontawesome*.* unterliegen der
License: SIL OFL 1.1
URL: http://scripts.sil.org/OFL
Alle Dateien in layout/default/css/font-awesome*.* unterliegen der
License: MIT License
URL: http://opensource.org/licenses/mit-license.html