Gelangensbestätigung
Themen
- Grundsätzliches
- Einrichtung
- Verwaltung
Grundsätzliches
Ab 01.10.2013 benötigen wir für steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen (EU) eine Bestätigung des Kunden/Empfängers, dass er die gelieferten Waren erhalten hat – eine sogenannte „Gelangensbestätigung“.
Erst damit ist bewiesen, dass die Waren ins „europäische Ausland“ gelangt sind.
Erst damit ist bewiesen, dass die Waren ins „europäische Ausland“ gelangt sind.
Die Bestätigung muss enthalten:
- Name und Anschrift des Abnehmers
- Referenz zum Vorgang
- Menge und handelsübliche Bezeichnung des gelieferten Gegenstandes
- Ort und Datum des Erhalts des Gegenstandes
- Ausstellungsdatum der Gelangensbestätigung
- Unterschrift des Abnehmers oder seines Bevollmächtigten
Einrichtung
Zunächst muss in der bertaplus Folgendes eingerichtet werden:
In dem Menüpunkt 8.88.3 Textblöcke Formulare legen Sie einen Textblock an, der auf den Formularen bei EU-Lieferungen gedruckt werden soll.
In dem Menüpunkt 8.88.3 Textblöcke Formulare legen Sie einen Textblock an, der auf den Formularen bei EU-Lieferungen gedruckt werden soll.
Beispiel Textblock:
Im Menüpunkt 8.99.11 Parameter Besteuerung ist für den Schlüssel „2- EG, keine USt.“ Folgendes einzurichten:
- Aktivieren der Referenzierung (steht im Zusammenhang mit dem Menüpunkt 4.22.17 in der bertaplus. Dort werden diese Vorgänge gelistet.
- Hinterlegung des obigen Textbausteins, welcher dann auf dem Lieferschein (Vorgang in Zusammenhang mit diesem Schlüssel) gedruckt wird.
Verwaltung
Wie Sie Ihren Kunden anweisen, das Schriftstück zurückzubekommen, liegt in Ihrem Ermessen. Die Verwaltung der erzeugten Erklärungen erfolgt in der bertaplus in dem Menüpunkt 4.22.17 Ausfuhrnachweise hinterlegen .
0 von 0 Benutzer fanden diesen Artikel hilfreich