Corona - Reduzierung Mehrwertsteuer
Dieser Beitrag soll die Punkte aufzeigen, um die von unserer Bundesregierung zeitlich befristetete Reduzierung der Mehrwertsteuer (Konjunkturpaket) in der bertaplus zu hinterlegen.
Bitte beachten Sie, das die Umsetzung noch keine Rechtskraft hat, da das Gesetz hierfür noch nicht gültig ist. Die folgenden Punkte sollten also erst vorgenommen werden, sobald dies rechtskräftig geworden ist!
Die Prozentsätze für die Umsatzsteuer werden in dem Menüpunkt Umsatzsteuer Prozentsätze (8.99.10) hinterlegt.
Nach Rücksprache mit Ihrer Buchhaltung könnte es auch erforderlich sein, die Konten für die Finanzbuchhaltung anzupassen. Dies geschieht im Menüpunkt Kontenplan Finanzbuchhaltung (8.99.14) .
Sie wählen Deutschland aus im Menü 8.99.10. Dann sehen Sie alle Mehrwertsteuer-Zeiträume für Deutschland. Um einen neuen anzulegen, bitte die EINFG-Taste nutzen. Das Datum das Sie dann eingeben ist das Gültigkeitsdatum ab wann diese Mehrwertsteuer in Kraft tritt, das Datumsformat ist Tag.Monat.Jahr (TT.MM.JJJJ), in diesem konkreten fall also 01.07.2020.
Fügen sie bitte zunächst eine neue Gütigkeit je Schlüssel 1 und 2 in dem Menüpunkt Umsatzsteuer Prozentsätze (8.99.10), gültig ab dem 01.07.2020 an. Dort wählen Sie für das Land 0=Deutschland die Steuerart 1=Normal an. Auf der erscheinenden Maske ändern Sie den Prozentsatz von 19% auf 16% (ggf. auch das Verkaufskonto für die Buchhaltung gemäß Rücksprache mit der Buchhaltung ändern). Nach dem Speichern der Maske wiederholen Sie diesen Schritt für das Land 0=Deutschland die Steuerart 2= Ermäßigt und Ändern dort den Prozentsatz von 7% auf 5% (ggf. auch das Verkaufskonto für die Buchhaltung gemäß Rücksprache mit der Buchhaltung ändern).
Bitte denken Sie auch daran, diese Änderung zum Jahresende wieder aufzuheben. Dazu legen Sie wie zuvor beschrieben einen zweiten neuen Schlüssel, gültig ab dem 1.1.2021 an. Dort wiederholen Sie die Prozedur und setzen die Prozentsätze wieder auf 19% bzw. 7%.
Achtung:
Die Besteuerung richtet sich gemäß unserer Abgabenordnung nicht nach dem Belegdatum der Rechnung, sondern nach dem Leistungsdatum. Mehr zu Thema Leistungsdatum finden können Sie in folgendem Artikel nachlesen: Leistungsdatum.
Sammelrechnungen dürfen jeweils nur einen Prozentsatz pro Steuerart enthalten.
Für manche Formulare (Angebote, Auftragsbestätigungen, etc. wäre es vielleicht sinnvoll, einen Textbaustein mit einem entsprechenden Hinweis zu erstellen).
Wichtig:
Nach aktuellem Kenntnisstand ist der Beschluss unserer Regierung noch kein Gesetz und hat damit keine Rechtsverbindlichkeit. Warten Sie also eventuell noch etwas, bis Sie diese Änderungen durchführen.
Storno / Gutschrift / Retouren mit nicht reduzierter Mehrwertsteuer
- Stornos erhalten automatisch den Mehrwertsteuersatz der zu stornierenden Rechnung, unabhängig vom Datum.
- Gutschriften, die nach dem 1.7.2020 durchgeführt werden und nicht mit der reduzierten Mehrwertsteuer erstellt werden sollen, müssen in den Kopfdaten der Lieferung in dem Feld „Gutschrift zu Teillieferung“ die Teillieferungsnummer enthalten. Die bertaplus übernimmt dann den Prozentsatz der angegebenen Teillieferung.
- Retouren / Gutschriften, die nach dem 1.7.2020 durchgeführt werden und keinen Bezug zu einer einzelnen Rechnung haben, können auch mit der nicht reduzierten Mehrwertsteuer erstellt werden. Vor dem Verbuchen dieses Beleges muss das Leistungsdatum im 1. Halbjahr liegen (also beispielsweise 20.06.2020). Das Rechnungsdatum kann dann auch der 10.7.2020 sein.